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Verkehrsrechtliche Anordnung – Vollsperrung der Burgstraße und An den Neuwiesen in Enkenbach-Alsenborn
Verkehrsrechtliche Anordnung – Vollsperrung der Burgstraße und An den Neuwiesen in Enkenbach-Alsenborn
vom 25.10.2021 bis voraussichtlich 03.06.2022
Die Verbandsgemeindeverwaltung Enkenbach-Alsenborn als zuständige Straßenverkehrsbehörde erlässt nach §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) folgende Anordnung:
Aufgrund der am 25.10.2021 beginnenden Straßenbaumaßnahme (Breitbandversorgung) in der Burgstraße und in der Straße An den Neuwiesen in Enkenbach-Alsenborn, wird für die Dauer von ca. 8 Monaten (bis voraussichtlich 03.06.2022) die Burgstraße (bis 03.12.2021) und die Straße An den Neuwiesen (von 03.12.21 bis 03.06.22), in 2 Bauabschnitten, voll gesperrt.
Im 1. Bauabschnitt (Burgstraße) erfolgt die Umleitung über die Leininger Straße. Am Weißen Stein, An den Neuwiesen, Burgstraße und Kinderlehre (bzw. umgekehrt).
Im 2. Bauabschnitt (An den Neuwiesen) erfolgt die Umleitung über die Friedrich-Ebert-Straße, Leininger Straße und Am Weißen Stein (bzw. umgekehrt).
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis und Einhaltung der verkehrsrechtlichen Anordnungen.
Enkenbach-Alsenborn, den 18.10.2021
Verbandsgemeindeverwaltung
(Andreas Alter)
Bürgermeister