Verkehrsrechtliche Anordnung - Enkenbacher Kerwe 2024

Die Verbandsgemeindeverwaltung Enkenbach-Alsenborn, als zuständige Straßenverkehrsbehörde, erlässt nach §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) folgende Anordnung:

Neben den üblichen und bekannten Verkehrsbeschränkungen im verkehrsberuhigten Bereich der Hochspeyerer Straße, auf dem Dr.-Konrad-Adenauer-Platz, auf dem VEGA-NET Parkplatz und dem Parkplatz hinter dem Bürgerhaus (Hochspeyerer Straße 21), wird für die Kerwe 2024 auch wieder die Markt- und Hochspeyerer Straße von der Einmündung Hauptstraße bis zur Klosterstraße, in der Zeit vom

11. Juli bis 17. Juli 2024, für den gesamten Fahrzeugverkehr vollständig gesperrt.

Die Einfahrt in die Ludwigshohl von der Marktstraße aus, ist in diesem Zeitraum ebenfalls nicht möglich. Die Umleitung erfolgt hier, über die Kindergartenstraße und die Straße „An der Schützenkanzel“. Die Einbahnregelung in der Ludwigshohl, ist für diesen Zeitraum aufgehoben.

Die überörtliche Umleitung erfolgt über die Südwestumgehung zwischen den Kreisverkehrsanlagen auf der B 48 und der L 395. Die innerörtliche Umleitung erfolgt über die Daubenborner Straße und Birkenstraße.

Den betroffenen Anwohnern wird empfohlen, im Bedarfsfall ihr Fahrzeug außerhalb des gesperrten Bereiches abzustellen. Während der Kerweveranstaltung ist ein Befahren der gesperrten Teilbereiche der Marktstraße und der Hochspeyerer Straße grundsätzlich verboten.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis und Einhaltung der verkehrsrechtlichen Anordnungen.

Enkenbach-Alsenborn, den 10.07.2024

Verbandsgemeindeverwaltung

-Straßenverkehrsbehörde-