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Verkehrsrechtliche Anordnung Kerweumzug Frankensteiner Kerwe 2024
Die Verbandsgemeindeverwaltung Enkenbach-Alsenborn erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gem. § 44, Abs. 1 und 45, Abs. 1 und 3 der StVO in Verbindung mit § 29, Abs. 2 der StVO aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn folgende straßenverkehrsrechtliche Anordnung:
1.) Wegen des Kerweumzugs am Sonntag, den 21.07.2024, wird die Dürkheimer Straße in Frankenstein von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr vom „Alten Sägewerk“ (Hnr. 18) bis zur Einmündung in die Hauptstraße und die Hauptstraße von der Einmündung in die Neustadter Straße (B 39) bis zum Bahnhof voll gesperrt.
2.) Wegen des Kerweumzugs am Sonntag, den 21.07.2024, wird in der Ortsdurchfahrt Frankenstein von Hauptstraße Nr. 108 bis Nr. 17 in Fahrtrichtung Kaiserslautern ein Haltverbot eingerichtet.
3.) Der Umzug startet um 14:00 Uhr beim „Alten Sägewerk“ in der Dürkheimer Straße, führt durch die Dürkheimer Straße (B 37) und die Hauptstraße (B 37) zum Bahnhof.
4.) Zusätzlich wird eine Hinweisbeschilderung für Parkmöglichkeiten (Zeichen 314 StVO) am „Alten Sägewerk“ in der Dürkheimer Straße angebracht.
5.) Wegen der Kerweveranstaltung werden der Göbelsplatz und der Parkplatz vorm Schulhof in Frankenstein von Montag, den 15.07.2024 bis Mittwoch, den 24.07.2024 voll gesperrt.
6.) Diese Anordnung wird wirksam mit der Aufstellung der Verkehrszeichen (Zeichen 250 StVO; 283 StVO; 314 StVO; 600 StVO).
Die Verkehrsteilnehmer werden um Kenntnisnahme und Beachtung gebeten.
Enkenbach-Alsenborn, den 10.07.2024
Verbandsgemeindeverwaltung
-Straßenverkehrsbehörde-