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Verkehrsrechtliche Anordnung – Vollsperrung Sembacher Straße in Enkenbach-Alsenborn vom 10.07.2024 bis voraussichtlich 02.08.2024
Die Verbandsgemeindeverwaltung Enkenbach-Alsenborn als zuständige Straßenverkehrsbehörde erlässt nach §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) folgende Anordnung:
Aufgrund Neuverlegung von Breitbandkabeln, wird die Sembacher Straße in Enkenbach-Alsenborn, ab Kreuzung Stettiner Str. bis Kreuzung Uhlandstraße im Zeitraum vom 10.07.2024 bis voraussichtlich 02.08.2024 voll gesperrt.
Während der Baumaßnahme ist der Anliegerverkehr bis zur Baustelle zugelassen.
Die Umleitung erfolgt über die Küstriner Str., Tilsiter Str. und der Stettiner Str. bzw. umgekehrt.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis und Einhaltung der verkehrsrechtlichen Anordnungen.
Enkenbach-Alsenborn, den 08.07.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Enkenbach-Alsenborn
--Straßenverkehrsbehörde--