Über 800 Jahre Waldgemark Neukirchen - Mehlingen - Baalborn

  

Über 800 Jahre Waldgemark Neukirchen - Mehlingen - Baalborn, von Karl Ruby, 2005 aktualisiert von Hartmut Rubel

Die früheren Waldgemarksgemeinden Neukirchen, Mehlingen und Baalborn feierten 1985 das 800jährige Bestehen eines Forstrechts, des sogenannten Waldgemarkrechtes.

Die von Karl Ruby erstellte Dokumentation enthält nicht nur eine geschichtliche Darstellung; sie ist darüber hinaus mit Originaltexten von Übereinkommen und Urkunden, dem ersten vorhandenen Plan der Waldgemark vom Jahre 1780 und mit vielen Bildern ausgestattet. Die beigefügte farbige topographische Karte gibt einen guten Überblick über die Lage der Waldgemark in der Örtlichkeit.

Im Jahr 2005 wurde das Buch vom Hartmut Rubel, Obmann der Waldgemark Neukirchen - Mehlingen - Baalborn, mit Informationen zur Entwicklung des Waldgemarkrechtes in den vergangenen Jahren ergänzt.

Druck: Franz Arbogast, Otterbach

Erhältlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstraße 18, 67677 Enkenbach-Alsenborn, tourismus(at)enkenbach-alsenborn.de zum Preis von 14,00 Euro zuzügl. Porto und Verpackung.