- Bürgerorientiert
- Grußwort
- Veranstaltungen
- Grundsteuerreform
- Verwaltung
- Sitzungstermine
- Chroniken
- Einrichtungen/Beratungsstellen/ Bürgerinfo/ Wissenswertes
- Abfallbeseitigung
- Arbeitskreis barrierefreie Verbandsgemeinde
- Beirat für Migration und Integration
- Gleichstellungsbeirat
- Bereitschaftsdienste
- Verschiedene Sprechstunden und Öffnungszeiten
- Brand- und Katastrophenschutz - Selbstschutz im Ernstfall stärken
- Notruf- und Informationsstellen
- Wichtige Telefonnummern - Beratungsstellen
- Verbandsgemeinde
- Polizei-Bezirksbeamtinnen und -beamte
- Ver-und Entsorgung
- Ausschreibungen
- Feuerwehren
- Öffentlicher Personennahverkehr
- 52 Jahre Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn
- Die Entstehung der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn
- Das Wappen der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn
- Die 1. Sitzung der Verbandsgemeindevertretung der (ehemaligen) Verbandsgemeinde Hochspeyer
- Die konstituierende Sitzung der Verbandsgemeindevertretung der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn
- Das „Geburtsjahr 1972“
- Chroniken – Heimatbücher – Wanderführer
- Rätselhafte Zeitzeichen
- Bekanntmachungen
- Ruftaxi
- Wahlen
- Lebenswert
- Freizeitaktivitäten
- Sonstige Einrichtungen
- Die Natur genießen am Tor zum Pfälzerwald
- Sehenswertes
- Parfuemmuseum
- Bajasseum
- Burgruine Frankenstein
- Burgruine Diemerstein
- Pfälzer Weltachs
- Billesweiher
- Schwarzweiher
- Brunnen
- Kirchengebäude
- Klosterkirche St. Norbert
- Protestantische Kirche im Ortsteil Alsenborn
- Katholische Kirche im Ortsteil Alsenborn
- Protestantische Kirche im Ortsteil Enkenbach
- Schlosskirche in Neuhemsbach
- Katholische Kirche in Mehlingen
- Protestantische Kirche in Mehlingen
- Protestantische Kirche in Sembach
- Mennonitische Kirche in Sembach
- Protestantische Kirche in Hochspeyer
- Katholische Kirche in Hochspeyer
- Protestantische Kirche in Frankenstein
- Katholische Kirche in Frankenstein
- Ortsgemeinden
- Kirchengemeinden
- Kommunale Einrichtungen
- Medizinische Einrichtungen
- Unterkünfte und Campinplätze
- Gastronomie
- Partnerstädte
- Kunst und Kultur
- Familienfreundlich
- Standortattraktiv
- Ökologisch
Zahl der zu wählenden Ratsmitglieder
Die Zahl der zu wählenden Ratsmitglieder bestimmt sich gemäß § 29 Abs. 2 Gemeindeordnung nach der Einwohnerzahl der Gemeinde.
Die dabei maßgebliche Einwohnerzahl ist die auf den 30. Juni des Vorjahres nach den melderechtlichen Vorschriften unter Anwendung des landeseinheitlichen Verfahrens für das Meldewesen ermittelte Zahl der Personen, die in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben (§ 130 Abs. 1 Gemeindeordnung).
Für die Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 wurden folgende Einwohnerzahlen ermittelt und die entsprechende Zahl der Ratsmitglieder wie folgt festgesetzt: