- Bürgerorientiert: RAT & VERWALTUNG
- Grußwort
- Ortsgemeinden
- Grundsteuerreform
- Verwaltung
- Sitzungstermine
- Chroniken
- Einrichtungen/Beratungsstellen/ Bürgerinfo/ Wissenswertes
- Abfallbeseitigung
- Arbeitskreis barrierefreie Verbandsgemeinde
- Beirat für Migration und Integration
- Gleichstellungsbeirat
- Bereitschaftsdienste
- Verschiedene Sprechstunden und Öffnungszeiten
- Brand- und Katastrophenschutz - Selbstschutz im Ernstfall stärken
- Notruf- und Informationsstellen
- Wichtige Telefonnummern - Beratungsstellen
- Verbandsgemeinde
- Polizei-Bezirksbeamtinnen und -beamte
- Ver-und Entsorgung
- Ausschreibungen
- Feuerwehren
- Öffentlicher Personennahverkehr
- 50 Jahre Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn
- Die Entstehung der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn
- Das Wappen der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn
- Die 1. Sitzung der Verbandsgemeindevertretung der (ehemaligen) Verbandsgemeinde Hochspeyer
- Die konstituierende Sitzung der Verbandsgemeindevertretung der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn
- Das „Geburtsjahr 1972“
- Chroniken – Heimatbücher – Wanderführer
- Rätselhafte Zeitzeichen
- Bekanntmachungen
- Ruftaxi
- Wahlen
- Lebenswert: TOURISMUS & FREIZEIT
- Veranstaltungen
- Freizeitaktivitäten
- Action, Spaß & Spiel
- Erlebnisse mit Tieren
- Erlebnis-Wandern
- Freizeit-, Rad- und Wanderkarten Downloads
- Gästeführungen zu unseren Highlights
- Geocaching
- Mountainbikepark Pfälzerwald
- Naturerlebnispfad
- Naturschutzgebiet Mehlinger Heide
- Picknickplätze
- Provinzkino
- Radwandern
- Rasentrecker Neuhemsbach
- Schwimmbäder, Bücherei, Grillhütten...
- Stumpfwaldbahn
- Trekking
- Die Natur genießen am Tor zum Pfälzerwald
- Sehenswertes
- Parfuemmuseum
- Bajasseum
- Burgruine Frankenstein
- Burgruine Diemerstein
- Pfälzer Weltachs
- Billesweiher
- Schwarzweiher
- Brunnen
- Kirchengebäude
- Klosterkirche St. Norbert
- Protestantische Kirche im Ortsteil Alsenborn
- Katholische Kirche im Ortsteil Alsenborn
- Protestantische Kirche im Ortsteil Enkenbach
- Schlosskirche in Neuhemsbach
- Katholische Kirche in Mehlingen
- Protestantische Kirche in Mehlingen
- Protestantische Kirche in Sembach
- Mennonitische Kirche in Sembach
- Protestantische Kirche in Hochspeyer
- Katholische Kirche in Hochspeyer
- Protestantische Kirche in Frankenstein
- Katholische Kirche in Frankenstein
- Unterkünfte und Campinplätze
- Gastronomie
- Partnerstädte
- Kunst und Kultur
- Familienfreundlich: SOZIALES & LOKALES
- Standortattraktiv
- Ökologisch
Baumfällgenehmigung beantragen innerhalb eines Schutzzeitraums
Leistungsbeschreibung
Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt.
Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.
In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Rechtsgrundlage
- Bundesnaturschutzgesetz
- jeweilige kommunale Baumschutzsatzungen
- Landesnaturschutzgesetz