Diebstahl des eigenen Personalausweises melden

Onlinewache
  • Leistungsbeschreibung

    Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn kein gültiger Reisepass vorliegt.

    Jeder Diebstahl Ihres Personalausweises ist beim Bürgeramt oder bei der Polizei zu melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig.

    Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.

    Sperrung der Online-Ausweisfunktion: Zeigen Sie den Diebstahl bei Ihrem Bürgeramt oder bei der Polizei an, wird der Online-Ausweis automatisch gesperrt.

    • Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.
    • Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der Online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht mehr möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen oder diesen vor Ort auslesen zu lassen.
    • Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.
  • Voraussetzungen

    • Personalausweis wurde gestohlen.
  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

  • Kurztext

    • Personalausweis Meldung wegen Diebstahl
    • Diebstahl des Personalausweises muss gemeldet werden
    • Kosten: keine
    • Bearbeitungsdauer: keine
    • Fristen: unverzüglich
    • Empfehlung: Diebstahl der Polizei melden
    • zuständig: jede Personalausweisbehörde (Bürgeramt)

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an eine Personalausweisbehörde oder die Polizei.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende