- Bürgerorientiert: RAT & VERWALTUNG
- Grußwort
- Bürgerbus
- Grundsteuerreform
- Verwaltung
- Sitzungstermine
- Chroniken
- Einrichtungen/Beratungsstellen/ Bürgerinfo/ Wissenswertes
- Verbandsgemeinde
- Polizei-Bezirksbeamtinnen und -beamte
- Ver-und Entsorgung
- Ausschreibungen
- Feuerwehren
- 50 Jahre Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn
- Die Entstehung der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn
- Das Wappen der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn
- Die 1. Sitzung der Verbandsgemeindevertretung der (ehemaligen) Verbandsgemeinde Hochspeyer
- Die konstituierende Sitzung der Verbandsgemeindevertretung der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn
- Das „Geburtsjahr 1972“
- Chroniken – Heimatbücher – Wanderführer
- Rätselhafte Zeitzeichen
- Wahlen
- Lebenswert: TOURISMUS & FREIZEIT
- Veranstaltungen
- Freizeitaktivitäten
- Action, Spaß & Spiel
- Erlebnisse mit Tieren
- Erlebnis-Wandern
- Gästeführungen
- Geocaching
- Mountainbikepark Pfälzerwald
- Naturerlebnispfad
- Naturschutzgebiet Mehlinger Heide
- Picknickplätze
- Pfälzerwald-Verein
- Provinzkino
- Pressemitteilungen Provinzkino
- Verleihung des Kinoprogrammpreises 2023
- Kaffee – Kuchen – Kino mit „Ich will alles. Hildegard Knef“ PROVINZ Programmkino Enkenbach, 29. April 2025
- Kaffee – Kuchen – Kino mit „Like a Complete Unknown“ PROVINZ Programmkino Enkenbach, 13. Mai 2025
- MusenKino mit „Fresh!“ und „Gloria“ PROVINZ Programmkino Enkenbach, 17. Mai 2025
- Musenkino 25. Oktober 2025-1
- Frauen-Sinn(ema) mit „Der Pinguin meines Lebens“ PROVINZ Programmkino Enkenbach, 26. Mai 2025, 19.30 Uhr
- Pressemitteilungen Provinzkino
- Radwandern
- Schwimmbäder, Bücherei, Grillhütten...
- Stumpfwaldbahn
- Trekking
- Die Natur genießen am Tor zum Pfälzerwald
- Sehenswertes
- Parfuemmuseum
- Bajasseum
- Burgruine Frankenstein
- Burgruine Diemerstein
- Pfälzer Weltachs
- Billesweiher
- Schwarzweiher
- Brunnen
- Kirchengebäude
- Klosterkirche St. Norbert
- Protestantische Kirche im Ortsteil Alsenborn
- Katholische Kirche im Ortsteil Alsenborn
- Protestantische Kirche im Ortsteil Enkenbach
- Schlosskirche in Neuhemsbach
- Katholische Kirche in Mehlingen
- Protestantische Kirche in Mehlingen
- Protestantische Kirche in Sembach
- Mennonitische Kirche in Sembach
- Protestantische Kirche in Hochspeyer
- Katholische Kirche in Hochspeyer
- Protestantische Kirche in Frankenstein
- Katholische Kirche in Frankenstein
- Unterkünfte und Campinplätze
- Gastronomie
- Kunst und Kultur
- Komoot Entdeckertouren
- Ruftaxi
- Freizeit-, Rad- und Wanderkarten Downloads
- Souvenir
- Familienfreundlich: SOZIALES & LOKALES
- Jugendsozialarbeit
- Ferienbetreuung der Verbandsgemeinde
- Ferienprogramm für Vereine
- Kindertagesstätten
- Schulen
- Spielplätze
- Altenheime
- Krabbelgruppen
- Onlineberatung für Alleinerziehende
- Kirchengemeinden
- Medizinische Einrichtungen
- Banken, Post, Tagungsräume, Schornsteinfeger
- Familienkarte
- Stiftung Einer für alle – stärker zusammen
- Standortattraktiv
- Ökologisch
Vergnügungsteuer zahlen
Leistungsbeschreibung
Die Ermächtigung der Gemeinden, Vergnügungssteuer zu erheben, beruht auf der Gemeindeordnung (GemO), dem Kommunalabgabengesetzt (KAG) und der örtlichen Vergnügungssteuersatzung.
Die Vergnügungssteuer kann für veranstaltete Vergnügungen gewerblicher Art erhoben werden. Dies sind z. B. Tanzbelustigungen, Kostümfeste, Maskenbälle, Varieté und Kabarettvorstellungen, Filmvorführungen, nicht aber Veranstaltungen politischer, religiöser, erzieherischer, volksbildender oder wissenschaftlicher Art, sowie Veranstaltungen, die der Wirtschaftswerbung dienen, wenn nicht unterhaltende Darbietungen mit ihnen verbunden sind.
In der Regel wird für den Betrieb von Spiel-, Geschicklichkeits-, Schau-, und sonstigen Unterhaltungsgeräten einschließlich der Geräte zur Ausspielung von Geld und Gegenständen sowie Musikautomaten in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie in Gast- und Schankwirtschaften und an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten im Gemeindegebiet Vergnügungssteuer erhoben.
Für Geräte und Einrichtungen in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen und in Gast- und Schankwirtschaften sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten mit Gewinnmöglichkeiten oder ohne Gewinnmöglichkeiten gelten Höchststeuersätze je Gerät oder Einrichtung und angefangenen Kalendermonat. Die Höchststeuersätze sind in einer Anlage zum Landesgesetz über die Ermächtigung der Gemeinden zur Erhebung von Hundesteuer und Vergnügungssteuer festgelegt.
Die Vergnügungssteuersätze werden in der Regel in der Vergnügungssteuersatzung festgesetzt. Die Vergnügungssteuer wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und ist zu den im Bescheid festgesetzten Terminen fällig.Rechtsgrundlage