- Bürgerorientiert: RAT & VERWALTUNG
- Grußwort
- Ortsgemeinden
- Grundsteuerreform
- Verwaltung
- Sitzungstermine
- Chroniken
- Einrichtungen/Beratungsstellen/ Bürgerinfo/ Wissenswertes
- Abfallbeseitigung
- Arbeitskreis barrierefreie Verbandsgemeinde
- Beirat für Migration und Integration
- Gleichstellungsbeirat
- Bereitschaftsdienste
- Verschiedene Sprechstunden und Öffnungszeiten
- Brand- und Katastrophenschutz - Selbstschutz im Ernstfall stärken
- Notruf- und Informationsstellen
- Wichtige Telefonnummern - Beratungsstellen
- Verbandsgemeinde
- Polizei-Bezirksbeamtinnen und -beamte
- Ver-und Entsorgung
- Ausschreibungen
- Feuerwehren
- Öffentlicher Personennahverkehr
- 50 Jahre Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn
- Die Entstehung der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn
- Das Wappen der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn
- Die 1. Sitzung der Verbandsgemeindevertretung der (ehemaligen) Verbandsgemeinde Hochspeyer
- Die konstituierende Sitzung der Verbandsgemeindevertretung der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn
- Das „Geburtsjahr 1972“
- Chroniken – Heimatbücher – Wanderführer
- Rätselhafte Zeitzeichen
- Bekanntmachungen
- Ruftaxi
- Wahlen
- Lebenswert: TOURISMUS & FREIZEIT
- Veranstaltungen
- Freizeitaktivitäten
- Action, Spaß & Spiel
- Erlebnisse mit Tieren
- Erlebnis-Wandern
- Freizeit-, Rad- und Wanderkarten Downloads
- Gästeführungen zu unseren Highlights
- Geocaching
- Mountainbikepark Pfälzerwald
- Naturerlebnispfad
- Naturschutzgebiet Mehlinger Heide
- Picknickplätze
- Provinzkino
- Radwandern
- Rasentrecker Neuhemsbach
- Schwimmbäder, Bücherei, Grillhütten...
- Stumpfwaldbahn
- Trekking
- Die Natur genießen am Tor zum Pfälzerwald
- Sehenswertes
- Parfuemmuseum
- Bajasseum
- Burgruine Frankenstein
- Burgruine Diemerstein
- Pfälzer Weltachs
- Billesweiher
- Schwarzweiher
- Brunnen
- Kirchengebäude
- Klosterkirche St. Norbert
- Protestantische Kirche im Ortsteil Alsenborn
- Katholische Kirche im Ortsteil Alsenborn
- Protestantische Kirche im Ortsteil Enkenbach
- Schlosskirche in Neuhemsbach
- Katholische Kirche in Mehlingen
- Protestantische Kirche in Mehlingen
- Protestantische Kirche in Sembach
- Mennonitische Kirche in Sembach
- Protestantische Kirche in Hochspeyer
- Katholische Kirche in Hochspeyer
- Protestantische Kirche in Frankenstein
- Katholische Kirche in Frankenstein
- Unterkünfte und Campinplätze
- Gastronomie
- Partnerstädte
- Kunst und Kultur
- Familienfreundlich: SOZIALES & LOKALES
- Standortattraktiv
- Ökologisch
Wohnsitz Abmeldung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
-
Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Abmeldeschein gemeinsam abgemeldet werden
- bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).
Falls Sie den ausgefüllten Meldeschein für die Abmeldung per Post an die zuständige Stelle schicken, legen Sie für sich und alle abzumeldenden Familienmitglieder eine Kopie der Personaldokumente bei.Welche Gebühren fallen an?
Keine.
Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Abmeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die Abmeldung können Sie entweder persönlich (Vorsprache beim Bürgerbüro) oder schriftlich vornehmen. Im Anschluss an die erfolgte Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung.
Kurztext
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
An wen muss ich mich wenden?
An die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes.