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Hinweise zu Datenschutz Interamt
Informationen gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
-Interamt Professional-
Mit diesen Datenschutzhinweisen informieren wir Sie gemäß der am 25. Mai 2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns sowie über die Ihnen zustehenden Rechte.
1. Angaben zum Verantwortlichen (Art. 13 Abs. 1 lit. a DSGVO)
Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn – Der Bürgermeister
Hauptstraße 18
67677 Enkenbach-Alsenborn
Website: www.enkenbach-alsenborn.de
2. Angaben zum Datenschutzbeauftragten (Art. 13 Abs. 1 lit. b DSGVO)
Behördlicher Datenschutzbeauftragter der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn
Hauptstraße 18
67677 Enkenbach-Alsenborn
E-Mail-Adresse: Datenschutz@enkenbach-alsenborn.de
3. Zweck/e und Rechtsgrundlage/n der Verarbeitung (Art. 13 Abs. 1 lit. c DSGVO)
a) Die Personalabteilung der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LDSG RLP).
b) Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Artikel 6 Absatz 1 lit. b DSGVO in Verbindung mit § 20 des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LDSG).
4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten (Art. 13 Abs. 1 lit. e DSGVO)
Ihre personenbezogenen Daten werden (ggf.) weitergegeben an:
· Dienststellenleitung und deren Vertreter
· Personalabteilung
· betreffende Fachabteilung
· Personalrat
· Gleichstellungsbeauftragte
· Schwerbehindertenvertretung
· Ortsbürgermeister
· politisches Gremium
5. Übermittlung an ein Drittland (Art. 13 Abs. 1 lit. f DSGVO)
Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation findet nicht statt und ist auch nicht geplant.
6. Dauer der Speicherung (Art. 13 Abs. 2 lit. a DSGVO)
Um das Stellenbesetzungsverfahren ordnungsgemäß durchzuführen, werden die von Ihnen gemachten Angaben elektronisch gespeichert. Nach Abschluss des Verfahrens werden Ihre Daten noch 7 Monate aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Unterlagen vernichtet, sofern aufgrund eines evtl. anhängenden Klageverfahrens keine längere Aufbewahrungsfrist notwendig ist.
7. Betroffenenrechte (Art. 13 Abs. 2 DSGVO)
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutzgrundverordnung insbesondere folgende Rechte:
· Recht auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DS-GVO). In dem Auskunftsantrag sollten das Anliegen präzisiert werden, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren (z.B. Steuerart und Jahr) und zum Verfahrensabschnitt (z.B. Festsetzung, Zahlungsabwicklung, Vollstreckung) gemacht werden.
· Recht auf Berichtigung, soweit sie betreffende Daten unrichtig oder unvollständig sind (Art. 16 DS-GVO).
· Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, soweit eine der Voraussetzungen nach Art. 17 DS-GVO zutrifft. Der Anspruch auf Löschung hängt unter anderem davon ab, ob die betreffenden Daten von der öffentlichen Stelle zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt wird.
Ausnahmen vom Recht auf Löschung bestehen zur Ausübung der Meinungs- und Informationsfreiheit, zur Erfüllung rechtlicher Speicherpflichten, aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit, für öffentliche Archivzwecke, wissenschaftliche, historische und statistische Zwecke sowie zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen.
· Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
o insbesondere soweit die Richtigkeit der Daten bestritten wird,
o für die Dauer der Überprüfung der Richtigkeit, wenn die Daten unrechtmäßig verarbeitet werden, die betroffene Person aber statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung verlangt,
o wenn die betroffene Person die Daten zur Geltendmachung oder Ausübung von Rechtsansprüchen oder zur Verteidigung gegen solche benötigt werden und deshalb nicht gelöscht werden können,
o oder wenn bei einem Widerspruch nach Art. 21 noch nicht feststeht, ob die berechtigten Interessen des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht.
· Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DS-GVO) dient.
Die verantwortliche Stelle kann dem jedoch nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift sie zur Verarbeitung verpflichtet (z.B. Durchführung des Besteuerungsverfahrens, Führung des Gewerberegisters).
· Widerrufsrecht bei Einwilligung
Sofern Sie in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird dadurch nicht berührt.
· Beschwerderecht (Art. 13 Abs. 2 lit. d DS-GVO)
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz,
Hintere Bleiche 34,
55116 Mainz,
Tel.-Nr.: 0 61 31 / 208-2449,
Fax: 0 61 31 / 208-2497,
E-Mail: poststelledatenschutz.rlp.de