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Hochwasserschutz in der VG
Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept VG Enkenbach-Alsenborn
Allgemeine Informationen
Juli 2021
Einleitung
Hagel, Sturm und Starkregen bestimmen in den letzten Jahren zunehmend das Wettergeschehen in den Sommermonaten. Nach sehr kurzen intensiven Niederschlägen scheint das Wasser von überall her zu kommen, vom Himmel, aus der Kanalisation, von Feldern und Wegen und aus kleinen Bächen, die sich plötzlich in reißende Flüsse verwandeln.
Starkregen stellt ein schwer kalkulierbares Überschwemmungsrisiko dar, da er plötzlich und meist ohne Vorwarnzeit auftritt. Die dabei entstehenden Sturzfluten entwickeln extreme Strömungskräfte und reißen vieles auf ihrem Fließweg mit. Es kommt zur Erosion von Bodenmaterial in den Hanglagen, das als Schlamm in den Straßen, Grundstücken oder gar Gebäuden zurückbleibt. Von den Sturzfluten werden lose Gegenstände wie Äste, Heuballen, Brennholz, Garteninventar bis hin zu Autos mitgerissen. Das Treibgut verstopft Verrohrungen und Brücken und führt durch Anprall zur Zerstörung von Gebäuden und Infrastruktur.
Fußgänger und Radfahrer unterschätzen häufig die Strömungsgeschwindigkeiten und werden von den Fluten mitgerissen. Auch geöffnete Kanalschächte stellen eine Gefahr dar, insbesondere in der Phase nach dem Regenereignis, wenn oberflächliches Wasser durch die Kanäle wieder abläuft.
Dringt das Wasser in Keller und Wohnungen ein, können Menschenleben ebenso wie Hausrat und Gebäudetechnik gefährdet sein. Insbesondere durch zerstörte Heizöltanks oder andere wassergefährdende Stoffe kommt es zu erheblichen Schäden an der Umwelt und den betroffenen Immobilien. Wenn derartige Gefahren unterschätzt werden und keine Vorsorge getroffen wurde, kann dies zu hohen Schäden führen.
Was ist das Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept?
Hochwasser und Starkregen lassen sich nicht vermeiden, aber man kann sich darauf vorbereiten!
Ziel des Hochwasservorsorgekonzeptes, das mit Förderung durch das Land Rheinland-Pfalz und Unterstützung eines Ingenieurbüros erarbeitet wird, ist die gemeinsame Entwickeln von Maßnahmen der Hochwasservorsorge, die geeignet sind Schäden zu reduzieren oder zu verhindern.
Das Hochwasservorsorgekonzept soll allen Betroffenen helfen, das örtliche Risiko bei Starkregen einzuschätzen. Es soll Handlungsoptionen aufzeigen, um sich besser auf Starkregen und Hochwasser vorbereiten zu können.
Bürgerbeteiligung
In der Vergangenheit traten in der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn bereits Starkregen- und Hochwasserereignisse auf, die Schäden an privaten und öffentlichen Gebäuden, aber auch an Infrastruktur zur Folge hatten. Die Erfahrungen der Anwohner der einzelnen Gemeinden bilden eine wichtige Grundlage zur Erarbeitung eines örtlichen Hochwasservorsorgekonzeptes. Dazu findet jeweils vor Ort ein erster Workshop statt, in dem die Betroffenen auf kritische Punkte hinweisen und ggf. vorhandene Ideen zur Verbesserung der Situation einbringen können. Vom Ingenieurbüro werden die Vorschläge geprüft und auch weitere Maßnahmen für die kritischen Punkte erarbeitet. Die Ergebnisse werden dann in einem zweiten Bürgerworkshop den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt.
Was kann jeder Einzelne tun?
Zunächst kann jeder zum Gelingen des Hochwasserkonzepts beitragen, indem er sich an Veranstaltungen wie den Bürgerworkshops beteiligt und Informationen zu kritischen Stellen beisteuert. Auch Fotos und Videoaufnahmen von Hochwasser- und Starkregenereignissen sind immer willkommen!
Auch die besten Vorsorgemaßnahmen können eine Überflutung nicht gänzlich verhindern. Viele Maßnahmen sind nur bis zu einer bestimmten Stärke eines Regenereignisses wirksam oder wirtschaftlich umsetzbar. Sie werden, wie z. B. die Kanalisation, auf einen bestimmten maximalen Abfluss bemessen. Bei größeren Abflussmengen sind sie kein wirksamer Schutz mehr.
Deshalb ist die Eigenvorsorge der Betroffenen unverzichtbar. Vorkehrungen gegen Überflutung zu treffen fällt in den Verantwortungsbereich jedes Einzelnen und ist im Wasserhaushaltsgesetz in § 5 Abs. 2 festgehalten: „jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, selbst geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen.“
Ein Beispiel für Eigenvorsorge ist der Schutz tiefliegender Geschosse gegen Rückstau aus der Kanalisation. Auch relativ einfache Maßnahmen wie Sandsäcke oder Dammbalkensysteme vor Eingängen können oft das Schlimmste verhindern.
Auf jeden Fall ist ein Rundgang durchs Haus und über das Grundstück mit dem Szenario „Hochwasser“ bzw. „Überflutung durch Starkregen“ vor Augen sinnvoll:
- Wo sind gefährdete Kellerfenster oder Terassentüren?
- Muss das Arbeitszimmer mit der teuren Büroausstattung oder das Schlafzimmer / Kinderzimmer im Keller eingerichtet werden? Durch Wasserdruck und aufschwimmende Möbel können Türen schnell blockiert werden und den Ausweg versperren.
- Ist die Heizungsanlage bzw. die Haustechnik vor Wasser geschützt?
- Sind wertvolle Dinge (auch Gegenstände mit ideellem Wert wie z.B. Fotoalben) und wichtige Dokumente außerhalb des überflutungsgefährdeten Bereichs untergebracht?
- Sind Gastanks, aber auch Brennholzstapel, Trampoline und ähnliches so aufgestellt, dass sie nicht mitgerissen werden können und den nächsten Durchlass verstopfen?
- Auch Pflanzenschutzmittel, Altöl, Lacke u.ä. gehören nicht in den Überschwemmungsbereich eines Gewässers oder in einen überflutungsgefährdeten Raum!
- Schließlich ist auch der Abschluss einer Elementarschadensversicherung zu überlegen (s. https://naturgefahren.rlp-umwelt.de/). Wer sich versichern kann, dieses jedoch nicht tut, erhält im Schadensfall keine staatliche Unterstützung.
Ziele des Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepts
1. Informieren und das Risiko bewusst machen
2. Alle Akteure einbeziehen (Betroffene, Land- und Forstwirtschaft, Feuerwehr, Gemeinde, Verbandsgemeinde, Kreis usw.) und gemeinsame Lösungen finden
3. Handlungsmöglichkeiten aufzeigen und die Umsetzung von möglichst vielen Maßnahmen anstoßen, denn Hochwasserschutz ist Gemeinschaftsaufgabe!