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Onlinezugangsgesetz
VOM SOFA AUS INS RATHAUS - DAS ONLINEZUGANGSGESETZ (OZG)
Das Das Onlinezugangsgesetz bringt die Verwaltung digital zu Ihnen nach Hause. Nach und nach werden hier die neuesten Onlineverfahren zur Verfügung gestellt.
Was ist das Onlinezugangsgesetz, kurz OZG?
Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (kurz: Onlinezugangsgesetz, OZG) verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Konkret beinhaltet das zwei Aufgaben: Digitalisierung und Vernetzung. Zum einen müssen 575 Verwaltungsleistungen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene digitalisiert werden und zum anderen muss eine IT-Infrastruktur geschaffen werden, die jeder Nutzerin und jedem Nutzer den Zugriff auf die Verwaltungsleistungen mit nur wenigen Klicks ermöglicht.
Was ändert sich mit dem OZG 2.0?
Der Bundesrat hat am 14. Juni 2024 das Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZGÄndG), oft auch OZG 2.0 genannt, im zweiten Anlauf beschlossen. Das Gesetz soll bald (voraussichtlich Juli 2024) in Kraft treten.
Wichtige Neuerungen sind u.a.:
- DeutschlandID als zentrales Bürgerkonto für alle: Die BundID wird zum deutschlandweiten Angebot und weiterentwickelt zur DeutschlandID. Bundesweit soll sich damit identifiziert und Anträge gestellt werden können, entweder über den Online-Ausweis (eID) oder mit dem Elster-Zertifikat. Außerdem wird ein digitales Postfach bereitgestellt, über das kommuniziert und Bescheide zugestellt werden können.
- Die „Zettelwirtschaft“ wird endgültig durch die gesetzliche Verankerung des Once-Only-Prinzips abgeschafft. Nachweise für einen Antrag – zum Beispiel eine Geburtsurkunde – können zukünftig auf elektronischem Wege bei den zuständigen Behörden und Registern mit Einverständnis des Antragstellers abgerufen werden.
- Abschaffung der Schriftform: Zukünftig sollen die meisten Verwaltungsleistungen rechtssicher, einfach und einheitlich auch ohne händische Unterschrift beantragt werden können; Digitale Anträge ersetzen Papierform, der Weg zum Amt bleibt erspart. Ausnahmen bilden z.B. Personalausweise o.ä.
- Hoheit über eigene Daten: Das Datenschutzcockpit wird ausgebaut zum umfassenden Transparenz- und Steuerungswerkzeug für Nutzerinnen und Nutzer. Zukünftig soll dort einsehbar sein, wenn eine Datenübermittlung zwischen öffentlichen Stellen stattgefunden hat.
- Recht auf digitale Verwaltung: Bürgerinnen und Bürger können vier Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes von einem einklagbaren Rechtsanspruch auf elektronischen Zugang zu Verwaltungsleistungen des Bundes Gebrauch machen. Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüche gehen damit nicht einher.
Welche Anträge oder Leistungen werden digitalisiert?
Digitalisiert werden nahezu alle bestehenden Verwaltungsleistungen, die Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen in Anspruch nehmen. Aktuell stehen 575 OZG-Leistungen auf der To-Do-Liste. Ob Ummelden beim Wohnungswechsel, Beantragen von Wohngeld, BAföG oder Führerschein, Ausstellen einer Geburtsurkunde oder Einholen einer Baugenehmigung – all das und noch vieles mehr wird zukünftig auch auf digitalem Weg – ohne Gang zum Amt – möglich sein. Die Option, Anträge in Papierform zu stellen, bleibt aber weiterhin bestehen.
Geht das auch ohne Unterschrift?
Viele Anträge können ohne Unterschrift gestellt werden. Ausnahmen sind z.B. Urkundenanträge. Hier ist eine Verifizierung der Person vorgeschrieben. Online kann das mit dem neuen Personalausweis, der Bund-ID oder einem ELSTER-Zertifikat erledigt werden.
Kann ich trotzdem auch noch Papieranträge nutzen?
Natürlich können alle Anträge auch weiterhin bei uns direkt im Rathaus gestellt und abgegeben werden.